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KMF-Deckenplatten

Abfallbeschreibung: KMF-Deckenplatten / Odenwaldplatten

KMF-Deckenplatten (z. B. Odenwaldplatten) bestehen aus künstlichen Mineralfasern (KMF) und wurden als Akustik- oder Deckenplatten in Gebäuden eingesetzt. Sie fallen bei Rückbau-, Sanierungs- oder Umbauarbeiten an.

Insbesondere bei älteren Produkten kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um alte Mineralwolle mit gesundheitsgefährdenden Faserqualitäten handelt. Daher werden KMF-Deckenplatten grundsätzlich als gefährlicher Abfall eingestuft.

Das Material liegt in plattenförmiger, faseriger Form vor. Bei Beschädigung besteht Staub- und Faserfreisetzungsgefahr. Die Platten müssen staubdicht verpackt und auf Holzpaletten gesichert angeliefert werden. Eine Vermischung mit anderen Abfällen ist unzulässig.

Annahmebedingungen für KMF-Deckenplatten (Odenwaldplatten)

Die Annahme von KMF-Deckenplatten (Odenwaldplatten) erfolgt ausschließlich in dafür vorgesehenen KMF-Big-Bags mit den Abmessungen 75 × 75 × 75 cm.

Die Big Bags müssen staubdicht verschlossen sein.

KMF-Deckenplatten werden nur in trockenem Zustand angenommen. Feuchte, durchnässte oder verschmutzte Materialien sowie lose oder anders verpackte Anlieferungen sind von der Annahme ausgeschlossen.

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