Asbest
Abfallbeschreibung: Asbestplatten / Welleternit
Asbestplatten bzw. Welleternit bestehen aus asbesthaltigem Faserzement und wurden insbesondere als Dach- und Fassadenplatten eingesetzt. Das Material fällt bei Rückbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten an älteren Bauwerken an.
Die Abfälle liegen in fester, mineralischer Form vor. Aufgrund des enthaltenen Asbests besteht eine erhebliche Gesundheitsgefahr durch Faserfreisetzung. Asbestplatten und Welleternit sind daher als gefährlicher Abfall einzustufen.
Die Platten müssen bruchfrei ausgebaut, staubdicht verpackt (z. B. in zugelassenen Asbestsäcken oder Big Bags mit Asbestkennzeichnung) und entsprechend den geltenden arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Vorgaben transportiert werden. Eine Vermischung mit anderen Abfällen ist unzulässig.
Allgemeine Abbauempfehlungen (Landratsamt Mühldorf a. Inn)
Asbesthaltige Materialien dürfen nur als Abfall zur Beseitigung behandelt und transportiert werden; sie dürfen nicht weiterverwendet, verkauft oder verschenkt werden. Asbesthaltige Abfälle (inkl. Schutzkleidung und kontaminierter Ausrüstung) müssen staubdicht verpackt in zugelassenen Big-Bags oder Asbest-Säcken gelagert und transportiert werden.
Arbeitsschutz- und Abbauregeln bei Asbestzement (Altötting & Mühldorf)
Vor Beginn der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten soll geprüft werden, ob asbesthaltige Baustoffe vorhanden sind. Bei Zweifeln ist eine Materialprobe durch ein Prüfinstitut auf Asbestgehalt zu nehmen. Unternehmen, die asbesthaltige Baustoffe bearbeiten, müssen die Arbeiten dem Gewerbeaufsichtsamt München und der Berufsgenossenschaft mindestens 7 Tage vorab melden und über einen asbestsachkundigen Verantwortlichen verfügen. Die geltenden Regelwerke Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 („Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“) sind verbindlich anzuwenden. Asbestzementprodukte sind vor dem Abbau staubbindend zu behandeln oder feucht zu halten, mechanische Bearbeitung (Bohren, Sägen, Flexen, Strahlen) ist verboten. Beim Ausbau ist entgegen der Einbaurichtung zu arbeiten, Verschraubungen vorsichtig zu lösen, kein Zerbrechen oder Zerkleinern der Platten. Arbeitsbereiche sind abzugrenzen, Folien zum Auffangen von Bruchstücken auszulegen und nach der Demontage Unterkonstruktionen feucht zu reinigen.
Fest gebundene Asbestfasern
Asbestzement Bauteile
• Einsatz bis etwa 1992
• Handelsnamen Eternit, Fulgurit, Baufanit
• Dachplatten und Fassadenelemente: Element-, Schiefer- oder Wellplatten
• Haus-Innenseite von Dachkonstruktionen
• Rohre, Kabelkanäle, Lüftungskanäle, Elektroschränke
• Verkleidung von Brandschutztüren
• Bodenbelagsplatten: Floor-Flex-Platten, Asphalt-Tiles
Freistehende Formteile
• Blumenkästen, Wannen, Tröge, Gartenmöbel, Aschenbecher
• Beton-Tischtennisplatten, Minigolf-Anlagen
Serpentinit
• Grünes oder bräunlich-rotes Gesteinsmaterial
• Fassadenverkleidung, Bodenplatten, Grabsteine, Skulpturen
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