Dachstuhl
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behandeltes Holz
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz
Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z. B. Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren)
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
- Bahnschwellen, Leitungsmasten
- Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
- Sortimente aus der Landwirtschaft (z. B. Holzpfähle aus Weinbau, Hopfenstangen)
- Kabeltrommeln (Herstellung vor 1989)
- Munitionskisten
- Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz) -
Fehlwürfe
Kategorie A I:
Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt ist.
Kategorie A II:
Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) und ohne Holzschutzmittel
Kategorie A III:
Altholz mit halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
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Altfahrzeuge
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Altreifen
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Aluminiumfelgen
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Aluminiumprofile
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Asbest
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Asphalt
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Bauschutt
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Baustellenabfälle
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Beton
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Dachstuhlholz
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Dämmmaterial
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Dämmwolle
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Elektromotoren
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Emulsionen
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Faserzementplatten
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Gewerbeabfälle
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Glas
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Holzfenster und Holztüren
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KMF Deckenplatten
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Kupferbleche
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Kupferbleche
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Kupferdraht
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Kupferkabel
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Messing
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PB Batterien
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Rigips
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Sonderabfälle
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Späne
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Sperrmüll
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Spraydosen / Farben und Lacke
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Stahlschrott
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Stahlschrott