Die novellierte Gewerbeabfallverordnung
Am 1. August 2017 trat die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Dies führt zu neuen Anforderungen sowohl für Abfallerzeuger als auch für Abfallentsorger. Die Konsequenzen speziell für Abfallerzeuger werden hier dargestellt.
Gewerbeabfälle
( 3 und 4 der neuen GewerbeabfallV)
Bau- und Abbruchabfälle
( 8 und 9 der neuen GewerbeabfallV)
Juris: Gewerbeabfallverordnung
(Externer Link)