Holzentsorgung
Altholz ist ein facettenreicher Wertstoff. Er ist Abfall und Biomasse zugleich. Bestimmte Sortimente sind recyclingfähig und werden in der Holzwerkstoffindustrie eingesetzt, andere werden in Biomassekraftwerken verstromt und sind als erneuerbare Energie eine Säule der Energiewende. Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung ist die qualitativ hochwertige Aufbereitung. Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr über diese Prozess-Schritte und die Stoffstrombesonderheiten.
Die Altholzverordnung unterscheidet vier Altholzkategorien:
Kategorie A I: Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt ist.
Kategorie A II: Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) und ohne Holzschutzmittel
KategorieA III: Altholz mit halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
Kategorie A IV: Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.