Faserzement
Andere Begriffe
Dach- oder Fassadenplatten
Herkunft
Bau
Eigenschaften
Bei asbestfreien Formstücken können zum Beispiel die Kennzeichnungen "NT" (neue Technologie) oder "AF" (asbestfrei) angetroffen werden. Bei asbestfreien Faserzementwellplatten kann der Prägestempel mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als Hilfe dienen. Großformatige (> 0,4 m2) Faserzementfassadentafeln besitzen ebenfalls eine Zulassungsnummer, die in Form eines Rollenstempels mit Produktions- und/oder Beschichtungsdatum auf der Rückseite vorhanden sein kann. Asbestfreie Rohre tragen die Norm-Kennzeichnung "DIN EN 588".
Da eine Kennzeichnungspflicht für asbesthaltige Zubereitungen aufgrund der früheren Arbeitsstoffverordnung in Verbindung mit der TRgA 201 ("Kennzeichnung von asbesthaltigen Zubereitungen", März 1983) nur für diejenigen Asbestzementprodukte erforderlich war, die nachbearbeitet werden mussten, war die verbindliche Kennzeichnung von Asbestzementerzeugnissen nicht immer eindeutig.
Entsorgungsmöglichkeiten
Nur ganze Platten können als Bauschutt der Deponieklasse I entsorgt werden. Abschnitte oder nicht gekennzeichnete Platten können nur nach einer Analyse entsorgt werden. Alternativ können die Platten als Asbest entsorgt werden.
Besonderheiten
Entsorgung nur mit Nachweis durch einen Gutachten als "asbestfrei" möglich! Sonst gilt der Abfall als asbesthaltig!
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