Altfahrzeuge
Der Betreiber des Demontagebetrieb muss über die zum Errichten und zum Betrieb erforderliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder über die nach § 67 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Anzeigen verfügen und die einschlägigen rechtlichen Regelungen insbesondere zum Umwelt- und Arbeitsschutz einhalten. Der Betrieb ist so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen eingehalten werden. Dies gilt entsprechend für diejenigen Demontagebetriebe, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen und insofern baurechtlich zu genehmigen sind.
Unsere Anlage ist vom LRA Mühldorf im BIMSCH Verfahren 42-824-0/1-1/07 vom 15.05.2007 genehmigt. Behandlung von Altautos mit einer Durchsatzleistung von 5 Autos oder mehr je Woche. Weitere ist unser Demontagebetrieb zertifiziert von der DEKRA.